Zusatzqualifikation
Elternberatung und Erziehungsberatung nach §95 und §107

Elternberatung vor und nach Scheidung
Gerichtlich angeordnete Beratungen begleiten

Unsere Zusatzqualifikation in Eltern- und Erziehungsberatung nach §95/§107 richtet sich an Berater, die ihre fachliche Kompetenz in der Elternberatung nach §95 und Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107 vertiefen möchten. In der Weiterbildung wird vermittelt, wie Sie Eltern und Kinder durch diese herausfordernde Lebensphase begleiten, Konflikte frühzeitig erkennen und lösungsorientierte Strategien anwenden können.

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Termine & Anmeldung

Modul I
Zusatzqualifikation Elternberatung §95

Zoom-Seminar

Termine 2026
16.6.2026 8:30-17:00
oder
16.9.2026 8:30-17:00

Einheiten: 10 UE à 45 Minuten
Kosten: 350€

Modul II
Zusatzqualifikation Elternberatung §107

Zoom-Seminar

Termine 2026:
17.6.2026 8:30-17:00
oder
17.9.2026 8:30-17:00
Einheiten: 10 UE à 45 Minuten
Kosten: 350€

Modul I und Modul II im Kombitarif

Zoom-Seminar

Termine 2026:
16./17.6.2026, jeweils 8:30-17:00
oder
16./17.9.2026, jeweils 8:30-17:00
Einheiten: 20 UE à 45 Minuten
Kosten: 650€

Zusatzqualifikation Elternberatung nach §95
Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107

Im Rahmen der Qualifizierung erwerben die Teilnehmer fundierte Kenntnisse und praxisnahe Kompetenzen zur professionellen Begleitung von Eltern im Kontext von Trennung und Scheidung, insbesondere im Rahmen der Elternberatung gemäß § 95 und §107. Neben theoretischen Grundlagen und entwicklungspsychologischem Fachwissen werden konkrete Beratungsansätze, mediative Kommunikationsstrategien sowie Methoden der Prozessbegleitung vermittelt. Diese werden anhand praxisnaher Fallbeispiele aus der Elternberatung nach §§ 95 und 107 veranschaulicht. Dadurch können die Teilnehmenden ihre Handlungssicherheit im Umgang mit komplexen Trennungsdynamiken stärken, ihre Rolle im gesetzlichen Auftrag reflektieren und ihre Beratungspraxis gezielt weiterentwickeln.

Diese Zusatzqualifikation richtet sich an Fachkräfte, die im Bereich der Elternberatung tätig sind oder ihre Kompetenzen gezielt erweitern möchten.
Die Qualifikation wird durch die gezielte Buchung ausgewählter Seminare aus unserem Fortbildungsprogramm erworben. Die einzelnen Module können flexibel kombiniert und berufsbegleitend absolviert werden.

Anerkennung der Zusatzqualifikation

Für Beratungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren nach §107 und §95 AußStrG können sich qualifizierte Berater beim Bundeskanzleramt Österreich (Sektion Familie und Jugend) um die Aufnahme in die entsprechende Liste geeigneter Fachpersonen bewerben. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die individuelle fachliche Eignung geprüft, wobei insbesondere der Grundberuf, einschlägige Zusatzqualifikationen sowie praktische Beratungserfahrung berücksichtigt werden. Die Beurteilung erfolgt stets personenbezogen auf Basis der gesamten beruflichen Qualifikation.

Der Lehrgang „Verpflichtende Elternberatungen in Österreich“ der KOB Akademie zielt darauf ab, Teilnehmer fachlich auf die Durchführung solcher Beratungen vorzubereiten und entsprechend zu qualifizieren. Die Vortragenden verfügen über einschlägige Ausbildungen sowie langjährige fachliche Kompetenzen und praktische Erfahrung in diesem Tätigkeitsfeld.

Da die Prüfung der Eignung jedoch immer individuell durch das Bundeskanzleramt erfolgt, kann durch den Besuch des Lehrgangs keine Garantie für eine Aufnahme in die entsprechende Liste oder eine Anerkennung gegeben werden.

Module der Zusatzqualifizierung

Modul I

  • Zusatzqualifikation in Elternberatung §95

Modul II

  • Zusatzqualifikation in Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107

Vertiefungsmodule

  • Trennung und Scheidung
  • Gewaltfreie Kommunikation
  • Gesprächsführung und Konfliktmanagement
  • Kinderängste

Selbsterfahrung und Psychohygiene in Beratung und Therapie

Supervision und Fallarbeit

 

Die wichtigsten Fakten

Zielgruppe:

  • Berater, die ihr Fachwissen in Elternberatung nach §95 und Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung  nach §107 vertiefen möchten
  • Berater, die sich in die Liste beim Bundesministerium für die Elternberatung nach §95 und Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung  nach §107 eintragen lassen möchten (Es handelt sich hierbei um eine Zusatzqualifikation – die Berechtigung für die Eintragung hängt von der Grundqualifikation ab)
  • Psychosoziale Berater
  • Fachkräfte im pädagogischen, psychosozialen Bereich
  • Psychotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter
  • Pädagogische Fachkräfte aus sozialen Diensten und Beratungsstellen
  • Eingetragene Mediatoren gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) sowie Fachkräfte mit mediationsspezifischer Ausbildung
  • Quereinsteiger
  • Interessierte, die ihr Fachwissen erweitern möchten

Erwerb des Zertifikates:

Zertifizierung:

Modul I: Zertifikat „Zusatzqualifikation in Elternberatung § 95“

Modul II: Zertifikat „Zusatzqualifikation in Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107“

Nach Absolvierung der Module I und II  kann das Zertifikat Zusatzqualifikation in „Verpflichtende Elternberatung §95 und §107 AußStG“ ausgestellt werden.

Referentinnen:

Mag. Heike Liebmann

  • Psychotherapeutin in Humanistischer Therapie
  • Erziehungs- und Bildungswissenschaftlerin
  • Eingetragene Mediatorin
  • Elternberaterin
  • Supervisorin

Mag. Barbara Lagger

  • Psychotherapeutin in Humanistischer Therapie
  • Erziehungs- und Bildungswissenschaftlerin
  • Eingetragene Mediatorin
  • Elternberaterin
  • Supervisorin

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme benötigen Sie:

  • Eine stabile Internetverbindung
  • Einen Computer, ein Tablet oder Smartphone

 

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Unser Bildungsformate

Online- oder Präsenzseminare:

Unsere Onlineveranstaltungen und Präsenzseminare bieten Ihnen flexible Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten – egal ob bequem von zuhause aus oder direkt vor Ort. Praxisnah, interaktiv und aktuell gestalten wir unsere Seminare so, dass Sie das Gelernte sofort im Alltag anwenden können.

Selbststudium

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Teilnahmebestätigungen als Nachweis für die Fortbildungsteilnahme

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